2. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden dem Rekurrenten anteilmässig im Umfang von CHF 1'800.-- auferlegt. - 14 - 3. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 500.-- (inkl. Mehrwertsteuer und allfälliger Auslagen) gesprochen.