1'089'100.-- unter dem Wert gemäss angefochtenem Einspracheentscheid (CHF 2'314'100.--). Gemäss vorliegendem Rekursentscheid belaufen sich die wertvermehrenden Aufwendungen auf CHF 1'892'507.-- und die Besitzesdauer beträgt unverändert 18 Jahre. Damit beträgt der steuerbare Grundstückgewinn CHF 2'241'300.--. Dieser Betrag liegt um CHF 72'800.-- unter dem Einspracheentscheid. Damit obsiegt der Rekurrent zu 7 % (CHF 72'800.-- / CHF 1'089'100.--). Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 2'000.-- werden dem Rekurrenten zu 93 %, ausmachend CHF 1'800.--, zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Vorschuss verrechnet.