Merkblätter > Einkommens- und Vermögenssteuern > 2019) können beim Ersatz von Bodenbelägen mit Komfortverbesserung 2/3 der Aufwendungen als Unterhalt abgezogen werden. Dementsprechend können vorliegend CHF 325.-- als wertvermehrende Aufwendungen angerechnet werden. 6.4.3 Insgesamt setzen sich die anrechenbaren Aufwendungen wie folgt zusammen: Aufwendungen 2004 bis 2015: CHF 1'860'045.65 (nicht umstritten), Aufwendungen 2016 bis 2019 gemäss Vernehmlassung der Steuerverwaltung: CHF 32'137.40, Anteil Rechnung Holzbau N.________: CHF 325.--, Gesamttotal: CHF 1'892'507.05.