6.4.2 Die Rechnung des Holzbaugeschäfts N.________ vom 25. August 2016 über CHF 974.70 nennt als Tätigkeit "Altholzboden abschleifen", weshalb sie von der Steuerverwaltung nachvollziehbar als vollumfänglich werterhaltender Natur qualifiziert worden ist. In der Stellungnahme machen die Vertreter jedoch geltend, dass der Rekurrent einen neuen Holzboden aus eigens aus Paris importiertem "Parquet de Versailles" habe verlegen lassen. Gemäss Ziff. 4.1 des Ausscheidungskatalogs (Merkblatt 5 betreffend Grundstückkosten, Version für Steuerjahr 2019; abrufbar unter: , Rubriken "Publikationen > Merkblätter >