Es ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gesamtbetrag, der von der M.________ AG für die Sanierung der Fassade im gesamten Zeitraum ausgestellten Rechnungen auf CHF 86'313.-- beläuft (wovon CHF 81'000.-- auf von der Steuerverwaltung vollumfänglich akzeptierte Akontozahlungen vor 2015 entfallen). Vor diesem Hintergrund ist der von der Steuerverwaltung ermessensweise auf CHF 10'000.-- bestimmte Anteil werterhaltender Aufwendungen keineswegs zu hoch und ist zu bestätigen.