Rechnungen im Umfang von CHF 16'349.--, die tatsächlich bereits als Liegenschaftsunterhaltskosten bei der Einkommenssteuerveranlagung berücksichtigt worden sind, hat die Steuerverwaltung in Abzug gebracht (Vernehmlassung vom 27.6.2023, Ziff. 6.2.3). Das Vorgehen der Steuerverwaltung bezüglich Rechnungen vor 2015 ist schlüssig und nicht zu beanstanden. Von den ab 2015 datierenden Rechnungen im Gesamtbetrag von CHF 45'591.90 akzeptiert die Steuerverwaltung CHF 32'137.40 als wertvermehrend (Vernehmlassung vom 27.6.2023, Ziff. 6.2.4). Die verbleibenden CHF 13'454.50 entfallen auf die Schlussrechnung der Zimmerei M._