6. Als Letztes ist zu klären, in welchem Umfang der Rekurrent Aufwendungen, die unstrittig nach der zivilrechtlichen Handänderung erfolgt sind, zum Abzug bringen kann. Gemäss Darstellung in der Rekursschrift vom 14. April 2023 (N. 23) sind ab 2004 die oberen Stockwerke bis auf die tragenden Strukturen abgerissen und umgebaut worden. Dabei seien zwölf Stahlträger und mehrere fünf Meter lange Holzbalken eingebaut worden, um die neu konzipierte Gebäudestruk-