5.2 Die Steuerverwaltung erachtet einen den Abzug von vor dem Liegenschaftserwerb getätigten Aufwendungen als unzulässig. Sie argumentiert, dass Aufwendungen vor dem Eigentumserwerb als mit dem Kaufpreis getilgt gälten und verweist hierzu auf das Urteil des Verwal- -8- tungsgerichts Nr. 17033 vom 3. März 1986 (in NStP 1986 S. 178, zitiert von Markus Langenegger, a.a.O., N. 7 zu Art. 142 StG).