Klöti-Weber in: Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 5. Aufl., 2023, N. 3 zu § 104 StG-AG). Gemäss den Kommentaren zum Zürcher und Aargauer Steuergesetz können ausnahmsweise auch Auslagen abgezogen werden, die vor dem Eigentumserwerb, jedoch im Hinblick auf diesen erfolgt sind (Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 4. Aufl., 2021, N. 6 zu § 221 StG-ZH; Zehnder/Klöti-Weber, a.a.O., N. 3 zu § 104 StG-AG). Zu denken sei etwa an Planungskosten oder "Rechnungen, die nach Festlegung des Kaufpreises, aber vor Vertragsunterzeichnung vom Erwerber bezahlt werden" (Zehnder/Klöti-Weber, a.a.O., N. 3 zu § 104 StG-AG).