130 Abs. 2 Bst. a StG überein. Dennoch werfen die Vertreter der Steuerverwaltung vor, das Steuerharmonisierungsgesetz zu missachten. Ihrer Auffassung nach gebietet die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 12 Abs. 2 Bst. a StHG vorliegend die Bejahung einer wirtschaftlichen Handänderung zum Zeitpunkt, als das Kaufsrecht im Grundbuch eingetragen worden ist. Es bleibt jedoch unklar, wie die Vertreter zu diesem Ergebnis kommen. Die von ihnen erwähnten Präjudizien