Sowohl der Mietvertrag als auch das Vorkaufs- und das Kaufsrecht seien im Grundbuch vorgemerkt worden. Mit dem Einverständnis des Eigentümers habe der Rekurrent die gemieteten Flächen im Erdgeschoss bis auf die Grundstruktur abreissen und komplett sanieren lassen. Die dadurch entstandenen Kosten von insgesamt CHF 688'707.70 seien vollumfänglich vom Rekurrenten finanziert worden. Nach dem Umbau habe die 1995 vom Rekurrenten gegründete J.________ SA (ab 9.10.2015 "K.________ AG", gelöscht am 20.11.2017) als Untermieterin ein I.________geschäft im Erdgeschoss der Liegenschaft betrieben. Mit Schreiben vom 19. März 2001 habe der Rekurrent dem damaligen Eigentümer mitgeteilt, dass er das