F. Die Vertreter haben mit Schreiben vom 24. Juli 2023 im Namen des Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. Sie halten an den Rechtsbegehren gemäss Rekurseingabe vom 14. April 2023 vollumfänglich fest. Auf die detaillierten Ausführungen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: