E. Die Steuerverwaltung hat sich am 27. Juni 2023 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs teilweise gutzuheissen und den steuerbaren Grundstückgewinn auf CHF 2'243'500.-- festzusetzen. Die Differenz von CHF 70'600.-- zum Grundstückgewinn gemäss Einspracheentscheid ist darauf zurückzuführen, dass die Steuerverwaltung zusätzliche Aufwendungen aus den Jahren 2004 bis 2015 anerkennt, mit Verweis auf ihre damalige Praxis betreffend wirtschaftliche Neubauten. Im Übrigen hält die Steuerverwaltung an ihren Standpunkten aus dem Einspracheverfahren fest.