Die Rechtsschrift hat insbesondere das Rechtsbegehren und die Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. 7. Zu eröffnen an: ▪ B.________ Advokatur und Notariat, Rechtsanwalt und Notar C.________, zuhanden von A.________ ▪ Steuerverwaltung des Kantons Bern ▪ Gemeinde D.________ ▪ Gemeinde E.________ ▪ Gemeinde F.________ IM NAMEN DER STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Die Richterin Der Gerichtsschreiber Cuccarède Wermuth - 11 -