Das Wort "Ergänzung" bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch "Zusatz". Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist mit der "Ergänzung" betreffend die Fälle 4 und 5 in der Veranlagungsverfügung vom 28. September 2022 also etwas Neues zu einer bereits bestehenden Gegebenheit hinzugefügt worden.