1.1 Aufgrund der Eingaben des Vertreters wurden die Rekursverfahren Nr. 100 23 167, Nr. 100 23 168 und Nr. 100 23 169 eröffnet. In den Verfahren stellen sich zusammenhängende Fragen und sie betreffen dieselbe steuerpflichtige Person. Damit ist gerechtfertigt, die Verfahren zu vereinigen (Art. 151 StG i.V.m. Art. 17 Abs. 1 VRPG).