-2- C. Gegen die Einspracheentscheide vom 14. März 2023 (Fälle 4, 5 und 6) hat der Vertreter für den Rekurrenten mit drei Schreiben vom 14. April 2023 Rekurse bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Für die Fälle 4 und 5 beantragt er, die Einspracheentscheide vom 14. März 2023 aufzuheben und die Sache zur Fortsetzung der Einspracheverfahren, d.h. zur Beurteilung der zwischenzeitlich geltend gemachten, wertvermehrenden Aufwendungen, an die Steuerverwaltung zurückzuweisen.