2'137'100.-- unter dem amtlichen Wert gemäss angefochtenem Einspracheentscheid. Die tatsächliche Reduktion gemäss vorliegendem Rekursentscheid beträgt CHF 766'000.--. Damit obsiegt die Rekurrentin zu aufgerundet 36 % (CHF 766'000.-- / CHF 2'137'100.--). Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 4'955.55 (bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 2'500.-- und Gutachterkosten von CHF 2'455.55) wären der Rekurrentin grundsätzlich zu 64 %, ausmachend CHF 3'171.55 zur Bezahlung aufzuerlegen. Wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen, kann jedoch – ganz oder teilweise – von einer Kostenauflage abgesehen werden (Art. 200 Abs. 3 StG).