Für die entsprechende Überprüfung wird mit Blick auf die bei der Bewertung von Baurechtsverhältnissen allgemein anerkannte Summenregel (vgl. E. 8.2.3) mit der Vertreterin und der Steuerverwaltung auf die Summe der Werte des Baurechts und des belasteten Grundstücks abgestellt. Zunächst sei erwähnt, dass die Summe der amtlichen Werte von Baurecht und belastetem Grundstück, wie sie die Delegation ermittelt hat (CHF 7'098'825.--), pro Wohnung im Durchschnitt einen Wert von weniger als CHF 300'000.-- (CHF 7'098'825.-- / 24=CHF 295'784.38) ergibt. Die Steuerrekurskommission erachtet diesen Mittelwert für 3.5- bzw. 4.5-Zimmer-Wohnungen in der Gemeinde D.__