Er berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten jedes Grundstücks bezüglich Quantität (Raumaufnahme), Qualität (Benotung), Lage (Wohnlage, Verkehrslage, Mietwertkategorie) und Alterung (wirtschaftliches Alter). Die Mietwertansätze (siehe Tabelle 3.2 der Bewertungsnormen), anhand derer aus der Anzahl Einheiten (RE und m2) und dem Notentotal der Protokollmietwert konkret errechnet wird, sind abhängig von der Mietwertkategorie und dem wirtschaftlichen Alter. Sie sind das Ergebnis umfangreicher Erhebungen von in früheren Bemessungsperioden tatsächlich bezahlten Mietzinsen.