9.2.1 Der Protokollmietwert bildet die Grundlage zur Berechnung des amtlichen Wertes. Aus ihm wird mittels Division durch den Kapitalisierungssatz der Ertragswert als Zwischentotal der amtlichen Bewertung berechnet. Der Protokollmietwert orientiert sich an den erzielbaren Einnahmen eines Grundstücks im Zeitraum früherer Bemessungsperioden. Er berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten jedes Grundstücks bezüglich Quantität (Raumaufnahme), Qualität (Benotung), Lage (Wohnlage, Verkehrslage, Mietwertkategorie) und Alterung (wirtschaftliches Alter).