Kästli/Bärtschi in: Praxiskommentar zum Berner Steuergesetz, Band 1, Artikel 1 bis 125, 2014, N. 10 zu Art. 56 StG). Da es sich hierbei um eine steuermindernde Tatsache handelt, ist die Rekurrentin dafür beweisbelastet. 9.2 Die Vertreterin bringt dazu vor, dass der Protokollmietwert deutlich über dem effektiven, momentan mit den Wohnungen und Parkplätzen erzielbaren Mietertrag von CHF 368'631.-- liege. Bei diesem Mietertrag handle es sich um den maximal, unter aktuellen Drittverhältnissen