- 17 - der Eigentümerin des Baurechts und des belasteten Grundstücks um zwei verschiedene Personen handeln würde. 9. Schliesslich rügt die Vertreterin, der amtliche Wert würde den Verkehrswert bzw. den steuerrechtlich zulässigen Höchstwert übersteigen (vgl. Rekurs vom 9.1.2023 sowie Stellungnahme vom 22.3.2024 zum Augenschein-Protokoll).