Die Delegation hat den ursprünglichen Baurechtszins von CHF 23'000.-- für die Ermittlung des Baurechtsabzugs entsprechend der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise auf die letzte vor dem Bewertungsstichtag liegende vertragliche Anpassungsmöglichkeit vom 1. Mai 2010 (vgl. E. 8.2.1) indexiert. Entgegen der Auffassung der Steuerverwaltung ist es sachgerecht, den Baurechtsabzug gestützt auf den daraus resultierenden Zins von CHF 70'621.-- zu berechnen. Es ist nämlich nicht ersichtlich, weshalb die Rekurrentin im Fall eines Verkaufs des Baurechts nicht mindestens von der vertraglich vorgesehenen Anpassungsmöglichkeit Gebrauch machen sollte.