8.2.4 Das Bundesgericht hat sich im bereits zitierten Urteil 2C_1081/2018 vom 29. Januar 2020 damit befasst, wie es sich beim Verkauf des baurechtsbelasteten Grundstücks an die nahestehende Baurechtnehmerin mit der Bemessung des steuerbaren Grundstückgewinns verhält. Es hat die in der Schätzungspraxis auf Baurechtsverhältnisse angewendete Methode (vgl. E. 8.2.3) als grundsätzlich plausibel und anerkannt qualifiziert. Sie versage jedoch, wenn das belastete Grundstück nicht an einen Dritten, der es mit der Belastung erwirbt, sondern an die Baurechtsberechtigte veräussert wird.