Dass die beiden Grundstücke im Eigentum derselben Person stehen, verändert deren Verkehrswerte nicht. Als sogenannter "Jedermannswert" ist der Verkehrswert nicht abhängig davon, wer Eigentümer der Immobilie ist ("eigentümerneutrale Sicht"; Francesco Canoncia, a.a.O., S. 249 ff.).