Der Verkehrswert des belasteten Grundstücks setzt sich zusammen aus dem auf den Bewertungsstichtag diskontierten Barwert der Baurechtszinsen, die dem Baurechtgeber für die Restvertragsdauer noch zustehen, abzüglich des Barwerts der Heimfallentschädigung, die er bei Beendigung des Baurechtsverhältnisses entrichten muss, zuzüglich des Barwerts des ihm nach Ablauf des Baurechts wieder zur Verfügung stehenden Grundstücks. Spiegelbildlich umfasst der Verkehrswert des Baurechts den auf die Restdauer reduzierten Verkehrswert der "ganzen" Liegenschaft abzüglich des Barwerts der bis zum Ablauf des Baurechts noch geschuldeten