Das Augenschein- Protokoll gehe von einem rechnerischen Baurechtzins aus, der nicht fliesse und annahmeweise im Jahr 2010 erhöht worden wäre. Buchhalterisch würde der angenommene Baurechtszins derselben Person belastet und gutgeschrieben werden, was einen erfolgs- und steuerneutralen Vorgang darstellen würde. Im Verkaufsfall würde wohl nicht der bestehende Baurechtsvertrag weitergeführt, sondern würden aufgrund gestiegener Bodenpreise neue Modalitäten definiert.