8. Als Zwischenergebnis steht damit fest, dass das Augenschein-Protokoll den amtlichen Wert vor Berücksichtigung des Baurechtsverhältnisses in Einklang mit den Bewertungsnormen auf CHF 7'729'400.-- bestimmt. Die Steuerverwaltung ist demgegenüber mit dem von der Delegation ermittelten Baurechtsabzug von 31 % nicht einverstanden.