7.3.2 Die Delegation hat beim Augenschein festgestellt, dass an den Wohnhäusern seit ihrer Erstellung im Jahr 1974 (bzw. 1975 gemäss Formular 7 der Steuererklärung 2021, vgl. Beilage 7 zum Rekurs) verschiedene Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten durchgeführt worden sind, so etwa an den Dächern, Fenstern, Wänden und Decken (Malerarbeiten) sowie an den Bodenbelägen. Ausserdem sind die Küchengeräte teilweise und die Sanitärapparate punktuell ersetzt worden. An den Personenaufzügen sind ebenfalls Erneuerungen vorgenommen worden. Das Augenschein-Protokoll hält zwar fest, dass sich der von der Vertreterin vorgebrachte erhöhte Sanierungsbedarf grundsätzlich bestätigt hat.