7.3.1 Das wirtschaftliche Alter bringt die Entwertung einer Baute seit ihrem Erstellungsjahr infolge natürlicher Alterung, Abnutzung, Altersschäden und geänderten Ansprüchen (Demodierung) zum Ausdruck. Die "Verjüngung" aufgrund von grösseren Renovationen, Sanierungen oder baulicher Veränderungen wird dabei berücksichtigt. Das wirtschaftliche Alter wird differenziert nach vier Hauptgruppen ermittelt. Weil diese unterschiedlich rasch altern, werden sie verschieden gewichtet (vgl. Ziff. 2.2.5 der Bewertungsnormen).