Das Heizsystem befand sich beim Augenschein in einem funktionsfähigen Zustand. Ziff. 3.8 der Weisungen sehen für eine zentrale Gasheizung wie die vorliegende als Richtlinie die Detailnote 8 vor. Die Steuerrekurskommission sieht keine triftigen Gründe, davon abzuweichen und bestätigt die Detailnote 8 und demzufolge auch die Hauptnote 7 für die Komfortstufe.