Mangels Anschlusses an einen Fernwärmeverbund käme dafür wohl einzig eine Gasheizung in Frage, was mit höheren Energiekosten verbunden sei, weil gemäss öffentlichen Auflagen mindestens 50 % Biogas bezogen werden müssten. Dieses Vorbringen wird von der Vertreterin weder substantiiert noch ist sein Einfluss auf die Komfortstufe per Bewertungsstichtag Ende 2020 erkennbar. Dass die aus dem Jahr 2004 stammende Gasheizung nach Aussagen der Vertreterin offenbar im Jahr 2024 ersetzt werden soll und am Ende ihrer Lebensdauer ist, ist beim wirtschaftlichen Alter zu prüfen (vgl. E. 7.3).