7.1.4 Ebenfalls bemängelt wird die Korrektur der RE der Wohnzimmer in den 3.5-Zimmer- Wohnungen von 1.3 auf 1.4 (Erhöhung pro Wohnhaus: 0.6 RE). Der Sachverständige hat die Wohnzimmer mit 30.7 m2 ausgemessen. Nach Abzug einer Verkehrsfläche Richtung Küche von 2.7 m2 verbleiben 28 m2, die mit 1.4 RE zu berücksichtigen sind. Daran würde auch die von der Vertreterin verlangte Ausscheidung einer Verkehrsfläche von 3.6 m2 nichts ändern, da eine Nettofläche von 27.1 m2 nach wie vor 1.4 RE ergäbe (vgl. Tabelle 3.1 der Bewertungsnormen).