Diese Raumteile sind gemeinsam aufzunehmen resp. zu beurteilen. In ihrer Kumulation könnten sie selbst bei kleinen Grössenverhältnissen nicht mit dem Minimum von 0.1 RE versehen werden. Die dem Eingangsbereich der 4.5- Zimmer-Wohnung samt Garderobe und Einbauschränken unter Berücksichtigung einer grosszügigen Verkehrsfläche zugewiesenen 0.3 RE sind sachgerecht und zu bestätigen. Bei der 3.5- Zimmer-Wohnung rechtfertigt es sich, wegen der etwas kleineren Fläche, für den Eingangsbereich samt Garderobe und Einbauschrank 0.2 RE einzusetzen.