m2 werden 0.4 RE beigemessen, womit sich für ein Reduit innerhalb dieser Bandbreite 0.2 RE ergeben. Hier hat die Delegation keinen Ermessensentscheid gefällt, da sich ein Raum entweder innerhalb oder ausserhalb des Bereichs von 3-5 m2 befindet. Dass die Flächen der Reduits falsch gemessen worden wären, wird nicht geltend gemacht. Die Vertreterin bringt zudem vor, es handle sich um ein gefangenes Reduit, welches nicht nach denselben Massstäben aufgenommen werden könne wie ein normales. Durch die Erhöhung sei die Küche nun übermässig mit insgesamt 1.2 RE verzeichnet. Dies entspreche gemäss Bewertungsnormen den mittleren RE einer "Wohn-/Essküche", was im vorliegenden Fall in keiner Art