7.1.2 Dies sei u.a. bei der Anhebung der RE des Reduits in den Küchen sämtlicher Wohnungen von jeweils 0.1 auf 0.2 (Erhöhung pro Wohnhaus: 1.2 RE) der Fall. Der Sachverständige der Delegation hat die Reduits in den 4.5-Zimmer-Wohnungen mit 3.1 m2 und in den 3.5- Zimmer-Wohnungen mit 3.5 m2 ausgemessen. Als Abstellräume sind Reduits gemäss Tabelle 3.1 der Bewertungsnormen mit den hälftigen RE eines Zimmers derselben Grösse zu versehen. Zimmern zwischen 3 und 5 m2 werden 0.4 RE beigemessen, womit sich für ein Reduit innerhalb dieser Bandbreite 0.2 RE ergeben.