6. Die Steuerverwaltung hat sich dazu am 24. Januar 2024 geäussert. Die Vertreterin hat am 22. März 2024 zu den Äusserungen der Steuerverwaltung und zum Augenschein-Protokoll Stellung genommen. Die Vertreterin beanstandet die Anwendung der Bewertungsnormen an sich (siehe E. 7) und moniert zudem, dass der daraus resultierende Wert den Verkehrswert bzw. den steuerrechtlich zulässigen Höchstwert übersteige (siehe E. 9). Die Steuerverwaltung kritisiert die Methode, mit der die Delegation das Baurechtsverhältnis berücksichtigt hat (siehe E. 8).