5. Anlässlich des Augenscheins hat die Delegation der Steuerrekurskommission die Raumaufnahme pro Wohnhaus von 77.2 auf 79.2 RE angehoben. Im Zusammenhang mit der Benotung hat die Delegation übereinstimmend mit der Vertreterin (vgl. Rekurs, S. 9) erkannt, dass die bestehenden Objektprotokolle E den Wohnhäusern keine Detailnoten, sondern "nur" Hauptnoten vergeben (vgl. pag. 15 ff.). Sie hat die Wohnhäuser deshalb mit Detailnoten versehen und daraus die Hauptnoten abgeleitet (vgl. Ziff. 2.2.4 der Bewertungsnormen).