-8- ten > Amtlicher Wert > Links und Downloads > Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN99" sowie Tabelle 3.8 der Bewertungsnormen). Anschliessend ist auf dieser Grundlage anhand der aktualisierten Berechnungsansätze der neue amtliche Wert (vor Baurechtsabzug) ermittelt worden. Nach Berücksichtigung des sog. generellen Baurechtsabzugs von 8 % ist der amtliche Wert im Einspracheentscheid auf CHF 6'099'300.-- festgesetzt worden (vgl. pag. 13 ff.). Die Erhöhung um CHF