G. Die Steuerverwaltung hat sich dazu am 24. Januar 2024 geäussert. Die Vertreterin hat mit Schreiben vom 22. März 2024 zu den Äusserungen der Steuerverwaltung und zum Augen- schein-Protokoll Stellung genommen. H. Mit Schreiben vom 2. April 2024 hat die Vertreterin eine Kostennote eingereicht. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: