F. Zur Abklärung der Verhältnisse ist am 21. November 2023 ein Augenschein durchgeführt worden. Die Delegation der Steuerrekurskommission, bestehend aus einer hauptamtlichen Richterin, einem Sachverständigen und einem Gerichtsschreiber, hat das zur Diskussion stehende Grundstück besichtigt. Sie hat aufgrund des Augenscheins sowie anhand der vorhandenen Unterlagen die von der Steuerverwaltung vorgenommene Neubewertung überprüft. Die Delegation hat einen Baurechtsabzug von 31 % anstatt 8 % gemäss Einspracheentscheid und gestützt darauf einen amtlichen Wert von CHF 5'333'300.-- ermittelt. Das Augenschein-Protokoll ist den Parteien mit Postaufgabe vom 19. Dezember 2023 zugestellt worden.