Ausserdem betreffe sie wesentlich kleinere Objekte und lasse daher keine Schlüsse auf das vorliegende Grundstück zu. Die anonymisierte Schätzung, deren Datengrundlagen der Rekurrentin nicht zugänglich seien, könne ohnehin nicht abschliessend überprüft werden. Dies verletzte das Prinzip der Waffengleichheit.