Des Weiteren hält die Steuerverwaltung fest, bei der AN20 seien die vorbestandenen Bewertungsnoten nicht geändert worden. Dies bedeute, dass namentlich die Noten für Bauqualität und Komfortstufe den Standard widerspiegeln würden, der im Zeitpunkt des letzten Augenscheins (vorliegend 1988) gegolten habe. Gemäss Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsgericht) sei notorisch, dass für Bauqualität und Komfortstufe kaum je Noten unter 5 vergeben würden. Noten von 5 und 6 entsprächen einem unterdurchschnittlichen, solche von 7 und 8 einem durchschnittlichen Standard. Die Notenskala von 1-9 werde praxisgemäss nicht linear angewendet.