D. Die Steuerverwaltung hat sich am 3. März 2023 vernehmen lassen. Sie beantragt die kostenpflichtige Abweisung des Rekurses. Gestützt auf eine nach der Vergleichsmethode erstellte Verkehrswertschätzung macht sie für das Baurecht und das belastete Grundstück zusammen einen Verkehrswert von CHF 10'036'000.-- geltend. Der "ungeteilte amtliche Wert" vor Baurechtsabzug von CHF 6'629'800.-- betrage 66.06 % des berechneten Verkehrswerts von CHF 10'036'000.--. Es bestehe somit kein Anlass für eine Reduktion.