Zudem kritisiert die Vertreterin, dass der Protokollmietwert der beiden Wohnhäuser mit CHF 403'430.-- deutlich über dem effektiven Nettomietertrag von CHF 368'631.-- (Basis 2021) liege. Aufgrund von erheblichem Unterhaltsstau sei letzterer nicht nachhaltig erzielbar. Ferner korrespondiere der verwendete Kapitalisierungssatz (6.3 %) nicht mehr mit dem heutigen, seit den Referenzjahren 2013-2016 geänderten, Zinsumfeld. Verfahrensrechtlich macht die Vertreterin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.