Zur Begründung führt die Vertreterin aus, der neue amtliche Wert von CHF 6'099'300.-- liege klar über dem Verkehrswert und halte den vom Grossen Rat definierten Ziel-Median von 70 % nicht ein. Vorliegend berechne sich aus der Kapitalisierung eines Soll-Mietertrags von rund CHF 367'900.-- mit bspw. 6.5 % ein Ertragswert von rund CHF 5'660'300.--. Nach Vornahme -2- eines Abzugs von 30 % (Ziel-Median sei 70 % des Verkehrswerts) ergebe sich der beantragte amtliche Wert von CHF 3'962'200.--.