C. Gegen den Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2022 hat die Rekurrentin, nunmehr vertreten durch die C.________ AG (Vertreterin), am 9. Januar 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, den Einspracheentscheid aufzuheben und den amtlichen Wert auf maximal CHF 3'962'200.-- festzulegen. Eventualiter sei die Sache zur rechnerischen Umsetzung und zum Erlass einer neuen Verfügung an die Steuerverwaltung zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.