B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des vorliegenden Grundstücks im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 (AN20) auf CHF 6'712'500.-- (Verfügung vom 20.9.2021, Akten der Steuerverwaltung, pag. 24). Zuvor hatte der amtliche Wert CHF 3'103'700.-- betragen (pag. 29). Die von der Rekurrentin, damals vertreten durch die B.________ AG, gegen die Verfügung vom 20. September 2021 erhobene Einsprache vom 8. Oktober 2021 (pag. 7 ff.) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2022 (pag. 1-3) teilweise gutgeheissen und der amtliche Wert auf CHF 6'099'300.-- herabgesetzt.