1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Der amtliche Wert des Grundstücks C.________ Nr. 1________ wird auf CHF 894'620.-- festgesetzt, gültig ab dem Steuerjahr 2020. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 2'739.20 werden dem Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 1'400.-- zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.